Anzumerken ist schliesslich, dass auch nach dem kantonalen Strassengesetz eine Klassierung der Strassen nach funktionalen Kriterien alleine für öffentliche Strassen erfolgt (vgl. Art. 6–8 StrG). Departement Bau und Umwelt, 04.08.2011 1503 Umweltschutz. Aufgrund einer Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) darf Restholz von Baustellen nur noch in speziellen Anlagen verbrannt werden. Im konkreten Fall besteht kein Ausnahmegrund.