Da es diesem bereits an der Einspracheberechtigung fehlte, stehen dem Rekurrenten auch in diesem Rekursverfahren keine Parteirechte zu. In Anbetracht dieser Umstände kann nicht auf den Rekurs eingetreten werden, womit auch auf materiellen Rügen nicht einzutreten ist. Departement Bau und Umwelt, 18.03.2011 1501 Bauen ausserhalb der Bauzone. Unbewilligte Errichtung eines Holzunterstands im Waldgebiet. Verweigerung der nachträglichen Bewilligung wegen Verstosses gegen die Gewässerschutz-, Wald- und Raumplanungsgesetzgebung.