Das Planungsamt und die Baubewilligungskommission haben damit zu Recht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Im Übrigen kommt das DBU zum Schluss, dass sich in Bezug auf die fehlende Bewilligungsfähigkeit nichts geändert hat, womit das Baugesuch abzuweisen wäre, wenn darauf eingetreten würde. Departement Bau und Umwelt, 13.01.2011 12