Der ablehnende Entscheid aus dem Jahre 2006 ist in Rechtskraft erwachsen, womit ihm eine Verbindlichkeit oder Rechtsbeständigkeit zukommt. Bei dem vorliegenden Baugesuch handelt es sich aus den angeführten Gründen um ein unwesentlich geändertes Baugesuch, weshalb auf dieses nicht mehr eingetreten werden muss. Es liegt auch keine veränderte Sach- oder Rechtslage seit dem Entscheid aus dem Jahre 2006 vor, weshalb auch aus diesem Grund keine Neubeurteilung stattfinden muss. Das Planungsamt und die Baubewilligungskommission haben damit zu Recht einen Nichteintretensentscheid gefällt.