Auch mit einem Bauermittlungsentscheid aus dem Jahre 1994 ist ein dreistöckiger Wohnhaus-Anbau abschlägig beurteilt worden. Beim vorliegenden Baugesuch handelt es sich wiederum um einen Wohnhaus-Anbau, der sich vom erstellten Anbau lediglich darin unterscheidet, dass er vom Erdgeschoss bis zum ersten Stock, d.h. Giebel, reicht und nicht nur das Erdgeschoss erweitert ist. Im Übrigen ist der geplante Anbau im Bereich des Erdgeschosses mit dem erstellten Anbau identisch. Wiederum würde auch ein gedeckter Sitzplatz entstehen. Der ablehnende Entscheid aus dem Jahre 2006 ist in Rechtskraft erwachsen, womit ihm eine Verbindlichkeit oder Rechtsbeständigkeit zukommt.