Diese Praxis wurde vom Bundesgericht mehrfach bestätigt (Juristische Mitteilungen Kanton St.Gallen, 1998 / II, S. 4; Rhinow/Krähenmann, Verwaltungsrechtsprechung, Ergänzungsband zur 5. A., Basel/Frankfurt a. M. 1990, Nr. 42). d) Wie die eingereichten Pläne des Planungsamtes zeigen, wurde die nachträgliche Bewilligung für einen erstellten Wohnhaus-Anbau bereits mit Rekursentscheid des Departements Bau und Umwelt (DBU) vom 10. November 2006 verweigert. Es wurde der Rückbau verfügt. Auch mit einem Bauermittlungsentscheid aus dem Jahre 1994 ist ein dreistöckiger Wohnhaus-Anbau abschlägig beurteilt worden.