Angewendet auf das Baubewilligungsverfahren, wo stets ein konkretes Projekt zu beurteilen ist, bedeutet dies, dass rechtskräftige Baubewilligungen samt den darin enthaltenen Nebenbestimmungen nicht mehr in Frage gestellt werden können. Umgekehrt bewirken rechtskräftige Bauabschläge, dass auf identische oder unwesentlich geänderte Baugesuche nicht mehr eingetreten werden muss. Ein Grund zu einer Neubeurteilung besteht nur, wenn sich seit der letzten Verfügung die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Diese Praxis wurde vom Bundesgericht mehrfach bestätigt (Juristische Mitteilungen Kanton St.Gallen, 1998 / II, S. 4;