Formell rechtskräftige, das heisst mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr anfechtbare Verfügungen können nur aufgehoben oder abgeändert werden, wenn die Voraussetzungen der Wiedererwägung, des Widerrufs oder der Wiederaufnahme gegeben sind. Es kommt ihnen deshalb eine - materielle - Verbindlichkeit oder Rechtsbeständigkeit zu, die der materiellen Rechtskraft, das heisst Unabänderbarkeit von Urteilen nahesteht. Angewendet auf das Baubewilligungsverfahren, wo stets ein konkretes Projekt zu beurteilen ist, bedeutet dies, dass rechtskräftige Baubewilligungen samt den darin enthaltenen Nebenbestimmungen nicht mehr in Frage gestellt werden können.