Das im vorliegenden Fall realisierte Bauvorhaben vermag den erhöhten Anforderungen für die Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung zu entsprechen und ist deshalb nachträglich zu bewilligen. Der Rekurs ist gutzuheissen und der Entscheid der Vorinstanz aufzuheben. Departement Bau und Umwelt, 31.08.2011 Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ist mit Urteil des Obergerichts vom 29. Februar 2012 abgewiesen worden. 1499 Verfahren. Eine rechtskräftige Verfügung bewirkt, dass auf identische oder nur unwesentlich geänderte Baugesuche nicht mehr eingetreten werden muss.