Die Glaswand soll zudem noch als solche erkennbar sein und muss sich wesentlich von einem Wintergarten unterscheiden. Die Ausfertigung solcher Glasschutzwände, insbesondere die der Metallverbindungsstäbe dazwischen, soll möglichst unauffällig und filigran ausfallen, so dass diese zusammen mit der Glaswand und einem allfälligen Geländer eine Einheit darstellen und als Gesamtkonstrukt erscheinen. Die maximale Höhe der Glaswand darf höchstens 1,80 m betragen. Das im vorliegenden Fall realisierte Bauvorhaben vermag den erhöhten Anforderungen für die Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung zu entsprechen und ist deshalb nachträglich zu bewilligen.