Es gilt deshalb allgemein festzuhalten, dass sich eine Glaswand wegen ihrer Materialisierung prinzipiell gut in ein Ortsbild einzuordnen vermag. Um den gestiegenen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es aufgrund des farblosen und fragilen Materials einerseits möglich, mit Glaswänden den ursprünglichen Charakter des Aussenraums auf moderne Art zu bewahren und andererseits vermögen sie die landschaftliche Umgebung nicht derart zu verschlechtern oder zu verändern, dass bei Betrachtung die herkömmliche Prägung nicht mehr erkennbar ist. Aufgrund dessen erachtet das Departe- 10 A. Verwaltungsentscheide 1499