Die typischen Merkmale der Appenzeller Baukultur, insbesondere die Frontfassade des Wohnhauses und ihre Wirkung auf das Strassenbild, bleiben gewahrt und schmälern die traditionelle Erscheinung des Wohnhauses nicht. Die Glasschutzwand vermag deshalb das schützenswerte Ortsbild nicht zu beeinträchtigen und ist bewilligungsfähig. e) Es gilt deshalb allgemein festzuhalten, dass sich eine Glaswand wegen ihrer Materialisierung prinzipiell gut in ein Ortsbild einzuordnen vermag.