charakteristischen Eigenschaften und zonenprägenden Elemente vor fremden und destruktiven Einflüssen zu schützen. Andererseits ist aber auch das Interesse des Rekurrenten an zeitgemässem Wohnen zu berücksichtigen, wobei zu den immer höher werdenden Ansprüchen an Wohn- und Lebensqualität auch ein wind- und lärmgeschützter Terrassenplatz zählt, welcher die nötige Ruhe und Erholung verschaffen soll. Dieses Interesse ist vorliegend zu bedenken, insbesondere da mit der Bewilligung der angebauten Flachdachgarage, deren Dach als Terrasse genutzt werden darf, bereits von der herkömmlichen und üblichen Nutzung (ursprünglich zum Wäsche aufhängen) abgewichen wurde.