Sie legt in keiner Weise dar, inwiefern das eingereichte Projekt eine bedeutend bessere Überbauung ermöglichen würde als eine Überbauung nach Regelbauweise. Mangels Vorlage eines den Regelbauvorschriften entsprechenden Bauprojekts sowie mangels unzumutbarer Härte für den Baugesuchsteller ist für das Departement Bau und Umwelt nicht ersichtlich, inwiefern das geplante Bauvorhaben bedeutend besser sein soll als ein Regelbauwerk und inwiefern die Einhaltung der Regelbauvorschriften im vorliegenden Fall eine besondere Härte für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit loftartigen Wohnungen darstellt und damit eine Ausnahmebewilligung erteilt werden soll.