Abs. 1 und 2 BauV situationsgerecht festlegen könnte (Art. 5 Abs. 3 BauV): Hanglagen sind in Appenzell Ausserrhoden häufig und im Allgemeinen nicht derart speziell, dass eine Ausnahme von der Berechnung des Niveaupunktes nach Art. 5 Abs. 1 BauV gerechtfertigt wäre. Dies ist auch vorliegend nicht der Fall. Auch ist nicht ersichtlich, inwieweit aufgrund der (alleine auf subjektiven 5 A. Verwaltungsentscheide 1497