Allein ein Blick auf die Bruttogeschossflächen der zwei Wohneinheiten zeigt, 2 dass die „Wohneinheit Süd“ mit rund 46 m Wohnfläche der „Wohneinheit 2 Süd-Ost“ mit rund 219 m Wohnfläche völlig untergeordnet ist (vgl. Grundrissplan). Auch das Sockelgeschoss dient der Wohnfläche der beiden Einheiten entsprechend im Wesentlichen der „Wohneinheit Süd-Ost“. Schliesslich sind auch die Aussenbereiche mit Terrassen und Sitzplatz/Garten von beiden Wohneinheiten aus zugänglich und nutzbar, womit auch diesbezüglich keine klare Trennung zwischen den beiden Gebäudeteilen vorliegt.