Insbesondere das Erdgeschoss gehört baulich sowohl zum unteren wie auch zum oberen Gebäudeteil und dient mit den Erschliessungsflächen und den Nebenräumlichkeiten (Keller, Waschen, Trocknen, Technik und Geräteraum) zur Hauptsache dem oberen Gebäudeteil („Wohneinheit Süd-Ost“). Allein ein Blick auf die Bruttogeschossflächen der zwei Wohneinheiten zeigt, 2 dass die „Wohneinheit Süd“ mit rund 46 m Wohnfläche der „Wohneinheit 2 Süd-Ost“ mit rund 219 m Wohnfläche völlig untergeordnet ist (vgl. Grundrissplan).