art untergeordnet, dass nicht ernsthaft von zwei eigenständigen Einheiten gesprochen werden kann, wie etwa bei zwei oder mehreren aneinandergebauten Reiheneinfamilienhäusern. Die subjektive Bezeichnung der Wohnräumlichkeiten im unteren Gebäudeteil als „Wohneinheit Süd“ vermag auf jeden Fall alleine eine getrennte Betrachtung der zwei Gebäudeteile nicht zu rechtfertigen. Insbesondere das Erdgeschoss gehört baulich sowohl zum unteren wie auch zum oberen Gebäudeteil und dient mit den Erschliessungsflächen und den Nebenräumlichkeiten (Keller, Waschen, Trocknen, Technik und Geräteraum) zur Hauptsache dem oberen Gebäudeteil („Wohneinheit Süd-Ost“).