Beides ist beim strittigen Projekt nicht der Fall: Baulich ist der untere Gebäudeteil im Vergleich zum oberen Gebäudeteil zwar kubisch versetzt, konstruktiv ist der untere Gebäudeteil vom oberen Gebäudeteil jedoch nicht getrennt, und es bestehen keine abgegrenzten separaten Grundflächen. Auch optisch ist der untere Gebäudeteil im Verhältnis zum oberen Gebäudeteil der- 4 A. Verwaltungsentscheide 1496