Sie zeigt auf, dass bei drei aneinandergebauten und aufgrund der Hanglage in der Höhe (und vermutungsweise auch seitlich) leicht versetzten resp. gestaffelten „Reihenhäusern“, der Niveaupunkt und damit die Gebäude- und Firsthöhe für jede der drei Gebäudeeinheiten separat gemessen wird. Aus der Illustration geht hervor, dass von einer gestaffelten Baute i.S.v. von Art. 5 Abs. 2 BauV nur gesprochen werden kann, wenn sie aus eigenständigen Baukörpern besteht, welche je eine von den anderen Teilen des Baukörpers abgegrenzte separate Grundfläche haben und deren einzelne Teile baulich und funktional getrennt sind.