Dies vereinfacht die Berechnung des Niveaupunktes insbesondere bei komplizierten Grundflächen von Gebäuden. Die Gebäudegrundflächen entspricht geometrisch ausgedrückt der Normalprojektion eines Gebäudes auf die Ebene der Grundstücksparzelle, wobei Anbauten und – nach Sinn und Zweck dieser Bestimmung auch Vorbauten – ausgenommen sind. 3 A. Verwaltungsentscheide 1496