Es steht ihr daher jederzeit frei, ihre Anwaltstätigkeit zum überwiegenden Teil in unserem Kanton auszuüben und sich im Anwaltsregister von Appenzell Ausserrhoden eintragen zu lassen, so dass einer Registrierung als öffentliche Urkundsperson von Appenzell Ausserrhoden nichts im Wege steht. Abschliessend ist auf die Rechtsentwicklung im Kanton St. Gallen im Beurkundungswesen hinzuweisen, wonach dort ab 1. Januar 2011 neu die Beurkundungsbefugnis bzw. der Eintrag in das Register der Notare ebenfalls den Eintrag im dortigen Anwaltsregister voraussetzt.