Aus den Erwägungen: Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist am 1. Februar 2010 das neue Beurkundungsgesetz (BeurkG; bGS 211.2) samt der dazugehörigen Verordnung (BeurkV; bGS 211.211) in Kraft getreten. Gestützt auf dieses neue Gesetz sind die im Anwaltsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ausgenommen in Grundbuchsachen, zu Beurkundungen befugt, sofern sie bei der Aufsichtsbehörde als öffentliche Urkundsperson registriert sind (Art. 2 Abs. 2 BeurkG). Anwältinnen und Anwälte, die sich als öffentliche Urkundsperson registrieren lassen möchten, 100 B. Gerichtsentscheide 3559