B. Gerichtsentscheide 3558 2.3 Schuldbetreibung und Konkurs 3558 Pfändung. Feststellung des beschränkt pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). Der Betreibungsbeamte darf sich nicht bloss auf die Angaben des Schuldners verlassen, sondern soll den Sachverhalt möglichst durch Unterlagen verifizieren.