bb und cc hat sich das Bundesgericht sorgfältig mit der – am Rande - auch gegen die erwähnte Rechtsprechung in der Doktrin geäusserten Kritik auseinandergesetzt und begründet, weshalb für eine Praxisänderung kein Anlass bestehe. Mitunter hielt es ausdrücklich daran fest, dass für den Fall, dass das Kind bezüglich der sexuellen Handlungen altersbedingt 97 B. Gerichtsentscheide 3557