Die empfohlene psychotherapeutische Betreuung könnte eine solche Gefahr vermindern. Der aktuelle Therapiebericht von S. vom 21. Dezember 2009 schätzt das Rückfallrisiko ebenfalls als gering ein. Weiter wird eine ambulante psychotherapeutische Behandlung des Angeklagten, evtl. mit einer Einbindung in eine Gruppentherapie für Sexualstraftäter, zur Senkung seines Rückfallrisikos als indiziert erachtet.