Die Staatsanwaltschaft wirft ein, bei derartigen Straftaten, bei einem derartigen Täterverhalten werde das Strafrecht schlicht unglaubwürdig, wenn am Schluss die einzige Sanktion darin bestehe, dass der Täter, der auf perverse Art seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht und so ihr Leben drastisch verändert habe, mit einer bedingten Freiheitsstrafe und schlimmstenfalls noch mit einer ambulanten Behandlung „bestraft“ werde. Was die Staatsanwaltschaft besonders erstaune, ja erschrecke, sei die Tatsache, dass der Angeklagte offensichtlich verdränge, in welch schwerwiegender Weise er ein Kind sexuell missbraucht habe.