zug resigniere man. Neun bis zwölf Monate Halbgefangenschaft seien eine sehr strenge Sache. Die Kraft für die Therapie würde dann fehlen. Das Familieneinkommen sei gefährdet, die Familie wäre Leidtragende. Die Staatsanwaltschaft wirft ein, bei derartigen Straftaten, bei einem derartigen Täterverhalten werde das Strafrecht schlicht unglaubwürdig, wenn am Schluss die einzige Sanktion darin bestehe, dass der Täter, der auf perverse Art seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht und so ihr Leben drastisch verändert habe, mit einer bedingten Freiheitsstrafe und schlimmstenfalls noch mit einer ambulanten Behandlung „bestraft“ werde.