10 des Vertrages gegen Treu und Glauben gemäss Art. 2 Abs. 1 ZGB und ist deshalb für den Beklagten unverbindlich. Infolgedessen kann der Beklagte nicht aus Garantievertrag zur Leistung der eingeklagten Forderung verpflichtet werden. KGP, 10.02.2010 Vom Obergerichtspräsidenten mit Entscheid vom 5. Juli 2010 bestätigt. 87