B. Gerichtsentscheide 3555 3555 Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) global übernommene Klausel, wonach diejenige Person, welche die AGB unterzeichnet ohne dazu bevollmächtigt zu sein bei Nichtgenehmigung des Vertrages durch den Vertretenen verschuldensunabhängig für den vollen Auftragswert haftet, ist ungewöhnlich und damit für die unterzeichnende Person unverbindlich.