Sachverhalt: Der Kläger, Lehrer einer Maturandenklasse, liess durch den Beklagten, einen Reiseveranstalter, eine Maturareise nach Amsterdam organisieren. Am 27. September 2009 kam die Reisegruppe in Amsterdam an und bezog das vom Beklagten gebuchte Hotel. Noch am gleichen Abend wurde eine an den Rollstuhl gebundene Schülerin in ein anderes Hotel verlegt. Der Rest der Klasse folgte am 28. September 2009.