B. Gerichtsentscheide 3554 3554 Pauschalreisevertrag: Haftung des Veranstalters wegen nicht gehöriger Erfüllung (Art. 14 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen [Pauschalreisegesetz; PauRG; SR 944.3]). Die Vermittlung eines nicht rollstuhlgängigen Hotels entgegen gegenteiliger Zusicherung stellt einen Mangel i.S.v. Art. 14 Abs. 1 PauRG dar.