Z. gelangte im Wesentlichen zum Schluss, dass die Krankengeschichte prinzipiell dürftig sei und die Dokumentation der Behandlungen nicht heutigen Standards entspreche. Ebenso fehle eine adäquate röntgenologische Dokumentation (z.B. Schlussröntgenbilder) nach Einsetzen der verschiedenen Brücken im Ober- und Unterkiefer. In der Krankengeschichte finde sich keine Angabe zu den technischen Problemen mit dem Implantat in der regio 26 und den Komplikationen, beim Versuch, die Brücke in dieser Region einzugliedern. Man erhalte keine Information zu der Art der Komplikation und den erfolgten Massnahmen.