Rechtsprechung dies mehrheitlich verneinen, ist Roos der Meinung, dass der Gesetzgeber einen wertenden Entscheid getroffen habe, indem er das Kapprecht vom Vorliegen einer Schädigung abhängig gemacht habe. Es solle das unverhältnismässige oder grundlose Beschädigen von Bäumen vermieden werden. Dieser Wertungsentscheid dürfe bei der Zulassung der Eigentumsfreiheitsklage nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb die Voraussetzung der Schädigung auf die Eigentumsfreiheitsklage zu übertragen sei (Lukas Roos, a.a.O., S. 94).