O., S. 95). Wenn der Nachbar wegen der dabei anfallenden Kosten, Schwierigkeiten oder Gefahren, auf das Kapprecht verzichten möchte, muss das Kapprecht durch die Eigentumsfreiheitsklage ergänzt werden. Fraglich ist dabei, ob die Eigentumsfreiheitsklage wie das Kapprecht eine Schädigung durch den Überhang voraussetzt. Während Lehre und 72 B. Gerichtsentscheide 3552