68 B. Gerichtsentscheide 3551 Im Januar 1988 hat Z. die Anerkennung der Vaterschaft beim damaligen Bezirksgericht G. angefochten. Die Klage wurde im März 1988 abgewiesen. Im Dezember 2008 klärte das Institut für Rechtsmedizin (IRM) des Kantonsspitals St. Gallen die Vaterschaft von Z. für X. ab. Es kam in seinem Bericht vom 18. Dezember 2008 zum Schluss, die Vaterschaft sei genetisch nicht möglich und deshalb mit Sicherheit ausgeschlossen.