Unter diesen Umständen ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Saldo seines Mitglieder-Sparkontos Nr. X. bei der Bank D. sukzessive abgenommen hat (per 1. Mai 2008 betrug dieser noch Fr. 76'466.10; per 2. März 2010 lediglich noch Fr. 42'705.50). Der Saldo beim Konto Nr. Y stieg in der genannten Zeitspanne hingegen von minus Fr. 622.45 auf Fr. 6'742.30. Nur nebenbei bemerkt, ist davon auszugehen, dass der Bedarf der beiden Töchter mit je einer Kinderrente von Fr. 795.00 und dem eigenen Praktikanten- bzw. Lehrlingslohn gedeckt ist. Wie die Vorinstanz ausgeführt hat, trifft es zu, dass die Appellantin ihr Vorsorgeguthaben in den nächsten 20 Jahren noch wird ausbauen können.