Die Trennung der Parteien nach 16 Ehejahren im Herbst 2006 erfolgte fast zeitgleich mit der ordentlichen Pensionierung des Appellanten. Dieser ist heute 69 Jahre alt, die Appellantin zählt 44 Jahre. Die Appellantin ist zu 100 % bei der Firma A AG angestellt und erzielt nach eigenen Angaben an Schranken ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 3'300.00 x 13. Im Vorsorgeausweis der Arbeitgeberin wird für das laufende Jahr sogar von einem Jahreslohn von Fr. 48'425.00 ausgegangen. Das bedeutet, dass sie pro Monat über mindestens ein Einkommen von Fr. 3'575.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn) bis Fr. 4'000.00 und damit auch über einen Freibetrag in Höhe von mindestens Fr. 500.00 verfügt.