Überdies hat er einen Teil der verbleibenden Kapitalleistung für Investitionen in seine Liegenschaft verwendet. Die Appellantin arbeitet mittlerweile zu 100 % bei der A AG und erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens Fr. 3'575.00. Der Vorsorgeausweis 2010 geht demgegenüber sogar von einem massgebenden Jahreslohn von Fr. 48’425.00 (inkl. 13. Monatslohn) aus, was auf den Monat umgerechnet Fr. 4’035.50 ergibt. Aus der Steuererklärung 2007 geht hervor, dass der Appellant lediglich eine AHV-Rente bezieht; es kann somit davon ausgegangen werden, dass ihm keine Rente der Pensionskasse ausgerichtet wird. Die AHV-Rente beträgt aktuell Fr. 1'988.00 pro Monat.