62 B. Gerichtsentscheide 3550 gigkeitskonto im Betrag von Fr. 168'224.00, insgesamt Leistungen von Fr. 177'115.30, in Form einer Kapitalleistung auszahlen lassen und darauf Steuern im Betrag von Fr. 19'269.55 bezahlt. Nach Abzug der Steuern hat er damit Kapitalleistungen von Fr. 157'845.75 (Fr. 177'115.30 abzüglich Fr. 19'269.55) bezogen. Davon hat er Fr. 100'000.00 für die Amortisation einer Hypothek bei der Bank verwendet. Überdies hat er einen Teil der verbleibenden Kapitalleistung für Investitionen in seine Liegenschaft verwendet.