liegend angefochtenen Verfügung vom 30. Juni 2009 64 Jahre und etwas mehr als 5 Monate alt war, die Annahme einer ausserhalb seiner bisherigen Tätigkeit liegenden leidensadaptierten Arbeit als unzumutbar, da er während mehr als 30 Jahren als Ofenbauer/Plattenleger tätig war und in dieser langen Zeit kaum bzw. keine anderweitig einsetzbaren beruflichen Fertigkeiten erworben haben dürfte. Davon scheint auch die IV-Stelle ausgegangen zu sein, indem sie am 24. März 2009 berufliche Eingliederungsmassnahmen (zum damaligen Zeitpunkt) als unmöglich bezeichnete.