Sachverhalt: Ein 1945 geborener Versicherter glitt Ende Januar 2008 auf einer Eisfläche aus und stürzte auf die linke Schulter. Zuvor hatte er während 33 Jahren alleine eine Unternehmung im Platten- und Cheminéebau betrieben, unter gelegentlichem Beizug von Aushilfen. Nach der Anmeldung zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung Anfang Januar 2009 verweigerte ihm diese mit Verfügung von Ende 57