Rekurs- und Genehmigungsentscheid aufzuheben und die Sache zu ergänzender Festlegung und Sicherstellung einer geeigneten Zufahrt auch für die Parzellen Nrn. 934-37 an den Gemeinderat H. zurückzuweisen. Der Gemeinderat wird in Absprache mit den kantonalen Stellen dafür zu sorgen haben, dass die Erschliessung auch der Parzellen Nrn. 934-937 mit diesem Gestaltungsplan grundeigentümerverbindlich sichergestellt wird. Weil der Gestaltungsplan Sonnental für sein Plangebiet die Erschliessung regelt und insofern einem Baulinien- oder Quartierplan gleichkommt, wird die Gemeinde die Parzellen Nrn.