Dieser Nachteil wurde allerdings am Augenschein vom Vertreter des kantonalen Wasserbauamtes dahingehend relativiert, dass eine Zufahrt von Norden her dann bewilligt werden könnte, wenn das Projekt so konzipiert würde, dass bei einem Hochwasser kein Rückstau resultiere. 3.3 Die vorstehend skizzierte und bezüglich der Wahl einer von drei Erschliessungsvarianten bewusst nicht abschliessend beurteilte Interessenlage zeigt, dass an einer verbindlichen Sicherstellung einer Erschliessungsmöglichkeit auch für die Parzellen Nrn. 934-937 im jetzigen Zeitpunkt ein überwiegendes öffentliches und privates Interesse besteht.