dem Lichtsignal nötige Stauraum und der Velostreifen entgegen. Dass selbst eine gemeinsame Zufahrt ab der Kantonsstrasse bzw. via die benachbarte Parzelle 953 frühestens und einzig dann bewilligt werden könnte, wenn der Tunnel im Bereich der Baulinien für die Umfahrung im Tagbau dereinst fertig gestellt wäre (Tiefbauamt), kann für die längst überbauten Parzellen in der Bauzone nicht als zeitgerechte Erschliessung bezeichnet werden, da ja derzeit nicht einmal feststeht, ob die Umfahrung überhaupt je finanziert und erstellt werden kann. 3.1 Der beantragten rückwärtigen Erschliessung via den Werkhof (2), welche nach den Feststellungen am Augenschein rein technisch