vom Regierungsrat festgelegten Baulinie für die Umfahrung H. ergibt sich, dass die Parzellen Nrn. 934-37 gegenwärtig und bis zur Fertigstellung der Umfahrungsstrasse in nicht absehbarer Zukunft, nur entweder über die Staats- bzw. St. Gallerstrasse (1) oder aber durch das Plangebiet erschlossen werden können, wobei dort eine Erschliessung entweder durch Verlängerung der im Plan für den Werkhof festgelegten Zu- und Wegfahrt im Osten (2) oder durch Verlängerung der Zu- und Wegfahrt in die Tiefgarage im Norden erfolgen könnte (3). 3.