Gestaltungsplanes Sonnental nichts ableiten. 2.5 Hingegen steht den Beschwerdeführern unter Verzicht auf die Bestandesgarantie jederzeit offen, ihre Altliegenschaften abzubrechen und diese durch je in der Kernzone zonenkonforme und den heutigen Bauvorschriften entsprechende Neubauten zu ersetzen. Im Hinblick darauf haben sie nach dem oben in Ziff. 2.1 Gesagten Anspruch darauf, dass die Gemeinde ihre in der Kernzone gelegenen Grundstücke zeit- und sachgerecht erschliesst.