934-37 nachträglich nach heutigen Massstäben zu gewährleisten. Denn die heute bestehende Häuserzeile hält die heute längs Kantonsstrassen geltenden Strassenabstandvorschriften offenkundig nicht ein und auch die heute für Mehrfamilienhäuser vorgeschriebene Anzahl bewilligter Parkplätze pro Wohnung ist auf eigenem Grund nicht vorhanden. Da diese Altbauten den heutigen Bauvorschriften somit nicht entsprechen, aber ursprünglich zweifellos rechtmässig erstellt worden sind, ist ihr Weiterbestand, ihr Unterhalt und ihre zeitgemässe Erneuerung heute lediglich, aber immerhin noch im Rahmen der Bestandesgarantie gewährleistet (Art.