Die rückwärtig von Nordosten her bestehende Zufahrtsmöglichkeit zu den vier Altbauten wurde vom angrenzenden Grundeigentümer bislang bloss auf Zusehen hin geduldet. Der auf Betreiben dieses Grundeigentümers öffentlich aufgelegte Gestaltungsplan sieht nun weder von Nordosten noch von Norden her eine Zufahrt zu den vier Altbauten vor.