B. Gerichtsentscheide 2289 2289 Tragweite der Erschliessungspflicht im Gestaltungs- und Quartierplanverfahren. Droht einem ans Plangebiet angrenzenden Teilgebiet eine Wegnot, ist es Sache der Gemeinde, im Rahmen der Sondernutzungsplanung auch für dieses Teilgebiet eine Erschliessungsmöglichkeit offen zu halten. Dies gilt auch für ein überbautes Teilgebiet, wenn dieses nach heutigen Massstäben ungenügend erschlossen ist.